RS Vwgh 1987/10/16 87/11/0008

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Veröffentlicht am 16.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §63 Abs4;
AVG §69 Abs1 litc;
KFG 1946 §73;

Rechtssatz

Der Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Entziehung der Lenkerberechtigung hindert nicht die Möglichkeit der Wiederaufnahme des auf solche Art rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, wenn ein gegen die Bestrafung ergriffenes Rechtsmittel erfolgreich ist und eine anderslautende Vorfragenentscheidung im Sinne des § 69 Abs 1 lit c AVG 1950 herbeiführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110008.X05

Im RIS seit

17.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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