RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0025 E 3. November 1986 VwSlg 6168 F/1986; RS 2

Stammrechtssatz

In seiner Rsp zum Begriff "Liebhaberei" im ESt-Recht hat der VwGH aus der Umschreibung der Begriffe "Einkommen" und "Einkünfte" im § 2 EStG 1972 in Übereinstimmung mit dem Schrifttum abgeleitet, daß Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb in der Regel nur dann gegeben sind, wenn normale wirtschaftliche Verhältnisse vorausgesetzt, auf die Dauer objektiv gesehen, die Möglichkeit besteht, Gewinne zu erzielen (Hinweis auf Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 2 Tz 13; Schubert-Pokorny-Schuch, ESt-Handbuch2, S 16 ff, sowie die dort angeführte hg Rsp). Dies gilt grundsätzlich auch für die Tätigkeiten, die an sich das typische Bild eines Gewerbebetriebes aufweisen. Der so für das ESt-Recht entwickelte Begriff "Liebhaberei" besitzt auch im USt-Recht grundsätzlich Gültigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150105.X02

Im RIS seit

19.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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