RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0097

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Veröffentlicht am 19.10.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Rechtssatz

Von einer Unternehmensübertragung (hier mittels Übergabsvertrags) gegen Entgelt kann nicht die Rede sein, wenn Unentgeltlichkeit das Handeln des übertragenden Unternehmers bestimmt und er von vornherein eine Gegenleistung nicht anstrebt. Bewirkt der übertragende Unternehmer seine Leistung nicht, um eine Gegenleistung zu erhalten, so steht eine allfällige Leistung des Vertragspartners des übertragenden Unternehmers zur Leistung des übertragenden Unternehmers nicht in der für eine Gegenleistung notwendigen inneren Verknüpfung (Hinweis E 24.5.1984, 83/15/0172).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150097.X01

Im RIS seit

19.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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