RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0105

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Veröffentlicht am 19.10.1987
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Seit der in § 2 Abs 1 UStG 1972 geregelte Begriff des Unternehmers durch § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 eine Änderung erfahren hat, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, daß jemandem, der zwar eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen entfaltet, dessen Tätigkeit aber auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten läßt, die Stellung eines Unternehmers und nicht die eines Verbrauchers zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150105.X05

Im RIS seit

19.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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