Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Seit der in § 2 Abs 1 UStG 1972 geregelte Begriff des Unternehmers durch § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 eine Änderung erfahren hat, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, daß jemandem, der zwar eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen entfaltet, dessen Tätigkeit aber auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten läßt, die Stellung eines Unternehmers und nicht die eines Verbrauchers zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150105.X05Im RIS seit
19.10.1987