RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0021

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §25;
GewO 1973 §77 Abs1;
VVG §1;

Rechtssatz

Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 müssen bestimmte geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Die bloße Bestimmung eines Immissionsgrenzwertes im Wege einer Auflagenvorschreibung - ohne dass im einzelnen jene Maßnahmen bezeichnet werden, bei deren Einhaltung die Wahrung des zulässigen Immissionsausmaßes zu erwarten ist - entspricht nicht diesem Erfordernis. (Hinweis auf E vom 11.6.1985, 84/04/0170)

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040021.X01

Im RIS seit

26.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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