RS Vwgh 1987/10/21 87/01/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1987
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0144 E 4. März 1987 VwSlg 12412 A/1987 RS 2

Stammrechtssatz

Fremde, die sich Verstöße gegen die der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs dienenden Schutznormen haben zuschulden kommen lassen, sind dann von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, wenn aus der Art, der Schwere oder aus der Häufigkeit dieser Übertretungen erkennbar ist, dass sie den zur Vermeidung von Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie der allgemeinen Sicherheit erlassenen Gesetzen gegenüber negativ eingestellt sind (Hinweis E 24.6.1975, 361/75, E 12.11.1980, 3353/80, E 28.1.1981, 3759/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010141.X02

Im RIS seit

20.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten