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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1965 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die wiederholte Nichtbeachtung von Verbotszeichen und Geschwindigkeitsbeschränkungen stellt eine durchaus gewichtige Verletzung der Rechtsordnung dar, die den Schluss rechtfertigt, der Einbürgerungswerber biete noch keine Gewähr dafür, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010141.X03Im RIS seit
20.05.2005Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011