RS Vwgh 1987/10/21 87/01/0141

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Veröffentlicht am 21.10.1987
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Die wiederholte Nichtbeachtung von Verbotszeichen und Geschwindigkeitsbeschränkungen stellt eine durchaus gewichtige Verletzung der Rechtsordnung dar, die den Schluss rechtfertigt, der Einbürgerungswerber biete noch keine Gewähr dafür, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010141.X03

Im RIS seit

20.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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