RS Vwgh 1987/10/22 86/09/0153

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Veröffentlicht am 22.10.1987
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82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

StrSchG 1969 §2 litk idF 1986/396;
StrSchG 1969 §2 litl idF 1986/396;
StrSchG 1969 §31 Abs1;
StrSchG 1969 §39 Abs2 idF 1986/396;

Rechtssatz

Der Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG, der auf Grund seiner Tätigkeit oder Funktion selbst zum Kreis der beruflich strahlenexponierten Personen gehört, begeht auch dann eine Verwaltungsübertretung, wenn er es unterlässt die jeweils zum Schutz dieses Personenkreises im StrSchG oder der StrSchVO normierten Bestimmungen bezüglich seiner Person durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090153.X03

Im RIS seit

21.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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