RS Vwgh 1987/10/23 84/17/0220

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Veröffentlicht am 23.10.1987
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20 impl;
LAO NÖ 1977 §18;

Rechtssatz

Bei Auslegung des § 18 NÖ AO 1977 ist - ebenso wie bei Auslegung des § 20 BAO - dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei" dem Begriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Interesse, insb an der Einbringung der Abgaben" beizumessen (Hinweis E 25.3.1981, 747/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984170220.X04

Im RIS seit

25.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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