RS Vwgh 1987/10/23 85/17/0011

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Veröffentlicht am 23.10.1987
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Abgabenverfahren - Landes- und Gemeindeabgaben
L34009 Abgabenordnung Wien
21/03 GesmbH-Recht

Norm

GmbHG §15a
GmbHG §20 Abs2
LAO Wr 1962 §54 Abs2

Rechtssatz

Bei einem gemäß §15 a GmbHG vom Gericht bestellten Geschäftsführer handelt es sich nicht lediglich um einen Vermögensverwalter nach § 54 Abs 2 LAO Wr. Dem § 15a GmbHG kann eine Einschränkung der Vertretungsbefugnis nicht entnommen werden. Es gilt daher auch für den gemäß § 15a GmbHG bestellten Geschäftsführer die Bestimmung des § 20 Abs 2 GmbHG, wonach die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH nach außen unbeschränkt und unbeschränkbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170011.X06

Im RIS seit

10.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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