RS Vwgh 1987/10/23 86/12/0260

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Veröffentlicht am 23.10.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §39;

Rechtssatz

Die rechtskräftige Verurteilung eines Lehrers wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses (gemäß § 212 Abs 1 StGB), begangen im Verhältnis zu einer Person, die zum Zeitpunkt der Dienstzuteilung noch Schülerin an der damaligen Dienststelle des Bfs war, stellt einen dienstlichen Grund für die Dienstzuteilung des Bfs dar. Die im wesentlichen unveränderte Sachlage und das verhältnismäßig knapp bevorstehende Ende des Schuljahres mit den sich aus einer Rückgängigmachung der Dienstzuteilung ergebenden Problemen rechtfertigen eine Verlängerung der Dienstzuteilung über 90 Tage ohne Zustimmung des Beamten (§ 39 Abs 2 BDG 1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120260.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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