RS Vwgh 1987/10/23 86/17/0108

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Veröffentlicht am 23.10.1987
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Index

L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

GetränkesteuerG Slbg 1967 §1 Abs1;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §1 Abs3;
UStG 1972 §1 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs6;

Rechtssatz

Naturalleistungen, die der Unternehmer seinen Mitarbeitern laufend gewährt, unterliegen der Umsatzbesteuerung, auch wenn die Empfänger kein besonderes Entgelt aufzuwenden haben. Als Entgelt gilt in diesem Fall ein entsprechender Teil des Wertes ihrer Dienstleitungen und Arbeitsleistungen. Es ist unerheblich, ob der einzelne Arbeitnehmer auf die individuell zurechenbare Naturalleistung einen Rechtsanspruch hat oder nicht; wenngleich ein Rechtsanspruch eine Entgeltbeziehung jedenfalls indiziert (Hinweis E 28.4.1954, 1049/53, VwSlg 937 F/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170108.X02

Im RIS seit

23.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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