RS Vwgh 1987/11/3 87/11/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1987
beobachten
merken

Index

Verwaltungsverfahren - VVG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs4
VVG §2 Abs1
VVG §5
VVG §7

Rechtssatz

Bei der einer Person aufgetragenen Zurückstellung des Führerscheines handelt es sich um eine Handlung iSd § 5 VVG 1950 (Hinweis auf E vom 17.12.1984, 84/11/0129) die Anwendungen des § 7 leg cit ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen, doch kommt sie erst unter den dort genannten Voraussetzungen und bei Bedachtnahme auf § 2 Abs 1 leg cit in Betracht. Ein Anwendungsfall des § 7 leg cit liegt nicht vor, wenn die Lenkerberechtigung rechtswirksam entzogen wurde und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass vom Führerschein unberechtigt Gebrauch gemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110118.X03

Im RIS seit

14.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten