RS Vwgh 1987/11/3 86/04/0217

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Veröffentlicht am 03.11.1987
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L71063 Marktordnungen Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art131a;
GewO 1973 §331 Abs1 Z5;
GewO 1973 §336 Abs1;
JahrmarktO Pöchlarn/Donau;

Rechtssatz

Die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt (Aufforderung durch Gendarmeriebeamte, den Marktstand einzuräumen widrigens die Festnahme und die Räumung durch die Feuerwehr erfolge) ist mangels einer dem § 331 Abs 1 Z 5 GewO 1973 entsprechenden Regelung über Ausweisleistung (Vorlage des Originals des Gewerbescheines, Vorlage einer Ermächtigungsurkunde des Gewerbeinhabers) in der Jahrmarktordnung der Stadt Pöchlarn (Fassung vom 7.6.1956) war rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040217.X02

Im RIS seit

26.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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