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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Die Behörde verletzt die Rechtsbelehrungspflicht nicht dadurch, dass sie einen eindeutig auf Überstellung (auf Ernennung) gerichteten Antrag nicht als Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Überstellung wertet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120279.X01Im RIS seit
25.09.2006