RS Vwgh 1987/11/9 86/12/0279

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Veröffentlicht am 09.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Die Behörde verletzt die Rechtsbelehrungspflicht nicht dadurch, dass sie einen eindeutig auf Überstellung (auf Ernennung) gerichteten Antrag nicht als Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Überstellung wertet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120279.X01

Im RIS seit

25.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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