RS Vwgh 1987/11/9 87/10/0098

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Veröffentlicht am 09.11.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §21;
AVG §56;
AVG §62 Abs1;
AVG §8;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch den Abspruch, dem Bf komme Parteistellung nicht zu, wird einschlußweise auch über den damit verbundenen Antrag auf Bescheidzustellung in nicht stattgebender Wiese abgesprochen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100098.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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