RS Vwgh 1987/11/9 86/12/0279

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Veröffentlicht am 09.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Ein gesonderter Feststellungsbescheid mit dem Inhalt, dass die Voraussetzungen für eine Überstellung (Ernennung) vorliegen, ist unzulässig.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120279.X02

Im RIS seit

25.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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