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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein gesonderter Feststellungsbescheid mit dem Inhalt, dass die Voraussetzungen für eine Überstellung (Ernennung) vorliegen, ist unzulässig.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120279.X02Im RIS seit
25.09.2006