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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Durch die Zurückweisung einer gegenstandslos gewordenen Berufung gegen einen Haftungsbescheid gem §§ 9 und 80 BAO anstelle ihrerer Gegenstandsloserklärung kann der Haftungspflichtige in keinem subjektiven öffentlichen Recht verletzt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140137.X01Im RIS seit
23.09.2005