RS Vwgh 1987/11/10 87/14/0137

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Zurückweisung einer gegenstandslos gewordenen Berufung gegen einen Haftungsbescheid gem §§ 9 und 80 BAO anstelle ihrerer Gegenstandsloserklärung kann der Haftungspflichtige in keinem subjektiven öffentlichen Recht verletzt sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140137.X01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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