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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Krankheitskosten sind als Werbungskosten (Betriebsausgaben) nur dann absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt, oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hinweis U BFH 17.4.1980, IV R 207/75, BStBl 1980 II 639).Krankheitskosten sind als Werbungskosten (Betriebsausgaben) nur dann absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt, oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hinweis U BFH 17.4.1980, römisch vier R 207/75, BStBl 1980 römisch zwei 639).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140128.X05Im RIS seit
10.11.1987Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009