RS Vwgh 1987/11/10 87/14/0165

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §23;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Einkünfte aus der Prostitution unterliegen als solche aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer, für Einnahmen aus der Prostitution ist von der Prostituierten als Unternehmerin Umsatzsteuer zu entrichten (Hinweis E 16.2.1983, 82/13/0208, VwSlg 5758/F).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140165.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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