RS Vwgh 1987/11/10 87/11/0054

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

Wehrrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §56
WehrG 1978 §41 Abs1

Rechtssatz

Die Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der negativen Beurteilung der Dienstfähigkeit durch den zuständigen Militärarzt; einen die Entlassung verfügenden rechtsgestaltenden Bescheid sieht das Gesetz nicht vor. Der gemäß § 41 Abs 1 WehrG als entlassen Geltende hat aber einen Rechtsanspruch auf Erlassung eines diesbezüglichen Feststellungsbescheides.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110054.X01

Im RIS seit

25.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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