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WehrrechtNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der negativen Beurteilung der Dienstfähigkeit durch den zuständigen Militärarzt; einen die Entlassung verfügenden rechtsgestaltenden Bescheid sieht das Gesetz nicht vor. Der gemäß § 41 Abs 1 WehrG als entlassen Geltende hat aber einen Rechtsanspruch auf Erlassung eines diesbezüglichen Feststellungsbescheides.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110054.X01Im RIS seit
25.08.2021Zuletzt aktualisiert am
25.08.2021