RS Vwgh 1987/11/10 85/14/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Kosten für Telefonate mit der Familie kann bei einem länger dauernden Spitalsaufenthalt die Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen nicht abgesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140128.X07

Im RIS seit

10.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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