RS Vwgh 1987/11/10 87/14/0165

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §135 Abs1;

Rechtssatz

Bestehen allgemeine (gesetzliche) Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen , so ist gemäß § 135 Abs 1 BAO deren Versäumung (allenfalls nach deren Erstreckung) gemeint, nicht die Versäumung von Fristen, die Aufforderungen der Behörde zur Abgabe von Steuererklärungen beigesetzt wurden, welche nach Ablauf der (allenfalls erstreckten) gesetzlichen Fristen ergangen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140165.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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