RS Vwgh 1987/11/11 87/01/0136

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Asylwerber einen gültigen Reisepass seines Heimatstaates besitzt, stellt kein Hindernis für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dar, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass er diesen Reisepass nur durch Zahlung von "Schmiergeld" erhalten hat. Ein gültiger Reisepass kann nur iZm den sonstigen Umständen vor der Flucht des Asylwerbers betrachtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010136.X03

Im RIS seit

20.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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