Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Befürchtung des Antragstellers, dass er keinen Reisepass mehr erhalten werde, wenn er ohne Fotomaterial und ohne Kenntnisse über militärische Einrichtungen von Österreich in seine Heimat zurückkehrt, erweist sich nicht als ein Grund für eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung iSd Konvention.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010191.X03Im RIS seit
02.06.2005