RS Vwgh 1987/11/11 87/01/0191

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Befürchtung des Antragstellers, dass er keinen Reisepass mehr erhalten werde, wenn er ohne Fotomaterial und ohne Kenntnisse über militärische Einrichtungen von Österreich in seine Heimat zurückkehrt, erweist sich nicht als ein Grund für eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung iSd Konvention.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010191.X03

Im RIS seit

02.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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