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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Auch wenn das Asylansuchen durch das Bestreben motiviert ist, den Aufenthalt in Österreich vor Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses zu legalisieren, kann daraus nicht abgleitet werden, dass auf Grund des Zeitraumes zwischen der Einreise des Asylwerbers (7.10.84) und der Stellung des Asylansuchens (30.12.85) die Angaben des Asylwerbers unglaubwürdig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010136.X01Im RIS seit
20.05.2005