RS Vwgh 1987/11/11 87/01/0136

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Auch wenn das Asylansuchen durch das Bestreben motiviert ist, den Aufenthalt in Österreich vor Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses zu legalisieren, kann daraus nicht abgleitet werden, dass auf Grund des Zeitraumes zwischen der Einreise des Asylwerbers (7.10.84) und der Stellung des Asylansuchens (30.12.85) die Angaben des Asylwerbers unglaubwürdig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010136.X01

Im RIS seit

20.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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