RS Vwgh 1987/11/11 87/01/0102

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
FlKonv Art1 AbschnA Z2 idF 1974/078;

Rechtssatz

Da dem Antragsteller von den Behörden seines Heimatlandes die mehrfache Ausreise nach Italien gestattet wurde und er von seiner letzten Italienreise erst ein halbes Jahr vor dem Asylantrag in sein Heimatland zurückgekehrt war, ist davon auszugehen, dass der Antragsteller seitens der Behörden seines Heimatlandes keine Verfolgungshandlungen zu befürchten hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010102.X02

Im RIS seit

19.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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