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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Da im Betrieb einer Trafik Fahrten, für die den Verkehrsnachrichten Bedeutung zukommt, bestenfalls im untergeordneten Ausmaß zu erwarten sind, und das Autoradio auch nicht in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist, das ausschließlich oder überwiegend von Arbeitnehmern für Dienstfahrten verwendet wird, ist der belangten Behörde zuzustimmen, daß sie den Kosten für die Anschaffung dieses Autoradios den Charakter einer Betriebsausgabe versagte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130197.X02Im RIS seit
11.11.1987