RS Vwgh 1987/11/11 85/13/0197

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Da im Betrieb einer Trafik Fahrten, für die den Verkehrsnachrichten Bedeutung zukommt, bestenfalls im untergeordneten Ausmaß zu erwarten sind, und das Autoradio auch nicht in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist, das ausschließlich oder überwiegend von Arbeitnehmern für Dienstfahrten verwendet wird, ist der belangten Behörde zuzustimmen, daß sie den Kosten für die Anschaffung dieses Autoradios den Charakter einer Betriebsausgabe versagte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130197.X02

Im RIS seit

11.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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