RS Vwgh 1987/11/12 86/02/0163

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Veröffentlicht am 12.11.1987
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Index

L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten

Norm

GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Bei der Anwendung des § 3 Abs 2 Z 3 Krnt GVG hat die Behörde eine Prognose darüber aufzustellen, was mit den in Betracht kommenden Grundstücken im Falle der Erteilung der beantragten Bewilligung geschehen würde. Diese Prognose hat auf den Behauptungen des Antragstellers aufzubauen. Die Wahrscheinlichkeit des Zutreffens der behaupteten Genehmigungsvoraussetzungen ist anhand objektiver Kriterien zu beurteilen. Bei der primär zu stellenden Frage, ob der Erwerber die Liegenschaften selbst bewirtschaften wird, ist in erster Linie auf die Fähigkeit des Erwerbers zur Führung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes abzustellen; diese Fähigkeit ist anhand der Ausbildung und bisherigen Tätigkeit zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020163.X01

Im RIS seit

24.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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