RS Vwgh 1987/11/13 86/17/0175

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Veröffentlicht am 13.11.1987
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg

Norm

LAO Slbg 1963 §21 Abs2;
OrtstaxenG Slbg §1;
OrtstaxenG Slbg §2;
OrtstaxenG Slbg §4;

Rechtssatz

Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs 3 und des § 4 Abs 4 Satz 1 bis 3, in eventu des § 1 Abs 1 Slbg OrtstaxenG betreffend pauschale Ortstaxenregelung für Ferienwohnungen bestehen aus Anlaß des vorliegenden Beschwerdefalles keine Bedenken. Der VwGH hegt auch keine zur Stellung eines Antrages gemäß Art 139 B-VG Anlaß gebenden Bedenken gegen die Festsetzung der Ortstaxen für Ferienwohnungen mit Beschlüssen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 6.12.1972, vom 15.6.1973 und vom 15.12.1977.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170175.X04

Im RIS seit

13.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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