RS Vwgh 1987/11/13 87/17/0333

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Veröffentlicht am 13.11.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0004 B 22. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz räumt eine Beschwerde an den VwGH gegen den durch den Berichter des Verwaltungsgerichtshofes gefassten Beschluss auf Abweisung eines Antrages um Bewilligung der Verfahrenshilfe nicht ein. (Hinweis auf B vom 29.6.1984, 82/17/0146)

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987170333.X01

Im RIS seit

28.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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