RS Vwgh 1987/11/17 84/05/0246

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Veröffentlicht am 17.11.1987
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §472;
ABGB §473;
ABGB §474;
ABGB §492;
LStG NÖ 1956 §1 Abs2;
LStG NÖ 1956 §2 Abs1;
LStG NÖ 1956 §2 Abs2;
LStG NÖ 1956 §3 Abs1;

Rechtssatz

Ein Servitut steht der Entstehung des Gemeingebrauches an einer Privatstrasse zwar nicht entgegen, die Benützung der Privatstrasse auf Grund einer Dienstbarkeit durch den Berechtigten vermag aber nicht das Bestehen eines Gemeingebrauches durch einen unbeschränkten Personenkreis zu beweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984050246.X03

Im RIS seit

28.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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