RS Vwgh 1987/11/23 87/15/0084

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090;
ABGB §1165;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bei der Benützung technischer Geräte ist es für die Abgrenzung des Werkvertrages vom Bestandvertrag wesentlich, ob die technischen Mittel gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen oder aber vom Unternehmer selbst zur eigenverantwortlichen Herbeiführung des vom Besteller gewünschten Arbeitserfolges verwendet werden (Hinweis Urteil OGH 1.4.1976, 2 Ob 51/76, SZ 49/48).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150084.X03

Im RIS seit

23.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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