RS Vwgh 1987/11/23 87/10/0130

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §52;
ForstG 1975 §16 Abs1;

Rechtssatz

Da die Frage, ob eine Waldverwüstung vorliegt, vom Tatsächlichen her gesehen eine Fachfrage ist, entspricht die Heranziehung eines Sachverständigen des gegenständlichen Fachgebietes dem Gesetz.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietGutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100130.X04

Im RIS seit

23.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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