RS Vwgh 1987/11/23 87/15/0053

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §2 Abs2 idF 1981/299;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/17/0142 E 8. Juni 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Der Befreiungs-Tatbestand des § 2 Abs 2 KfzStG erfordert nicht, daß das Kraftfahrzeug dem Körperbehinderten auch schon FÜR KÜRZESTE WEGSTRECKEN zur Beförderung dienen muß; auch braucht die Beförderung mit dem Kraftfahrzeug nicht die einzig überhaupt mögliche zu sein. Es genügt vielmehr, wenn ohne dessen Verwendung konkret eine Verschlimmerung des Leidens des Körperbehinderten zu besorgen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150053.X02

Im RIS seit

23.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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