RS Vwgh 1987/11/23 86/15/0001

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z2;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/4, S 215;

Rechtssatz

Die Kostenbeiträge der Gesellschafter an eine Studiengesellschaft (hier GmbH) unterliegen grundsätzlich der Gesellschaftssteuer. Hiebei kommt es darauf an, ob die entrichteten Beiträge dazu bestimmt sind, die Studiengesellschaft instandzusetzen, ihren satzungsgemäßen Zweck für die Belange sämtlicher Mitglieder zu erfüllen oder ob die Beiträge bezwecken, Sonderleistungen für einzelne Mitglieder, die diesen ausschließlich zugute kommen, seitens ihrer Empfänger abzugelten (Hinweis E 2.5.1968, 1720/67, 1721/67).

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E 23.11.1987, 86/17/0001 #2 VwSlg 6267 F/1987

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BEA: Besprechung in AnwBl 1989/4, S 215

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150001.X02

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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