RS Vwgh 1987/11/24 86/14/0098

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z5;
BAO §184 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0109 E 25. November 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Vernichtete Grundaufzeichnungen sind immer und zu jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen, und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X04

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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