RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0011

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1972 §27 Abs5;

Rechtssatz

Der Erwerb von Teilschuldverschreibungen im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung entspricht in seinem wirtschaftlichen Gehalt einem treuhändigen Erwerb. Daß kein formelles Treuhandverhältnis begründet wird, spielt im Rahmen der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu lösenden Frage der Zurechnung von Einkünften sowie im Rahmen des von wirtschaftlichen Vorstellungen geprägten § 27 Abs 5 EStG 1972 keine Rolle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140011.X03

Im RIS seit

24.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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