RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0005

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §21 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006

Rechtssatz

Erträgnisse eines Wirtschaftsgutes, das notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellt, fallen gem § 21 Abs 1 EStG unter die Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft (hier Erträgnisse auf Grund eines Anteilsrechtes an einer Tir Agrargemeinschaft).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140005.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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