RS Vwgh 1987/11/24 86/14/0098

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Vorgetäuschte Lieferungen an andere als die tatsächlichen Empfänger erschüttern die Beweiskraft der Buchführung und nehmen der Behörde insbesondere die Möglichkeit, festzustellen, ob die verbuchten Erlöse den tatsächlich erzielten Erlösen entsprechen, sodaß aus dieser Sicht die Verhängung eines Sicherheitszuschlages zu den Erlösen unbedenklich erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X11

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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