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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Vorgetäuschte Lieferungen an andere als die tatsächlichen Empfänger erschüttern die Beweiskraft der Buchführung und nehmen der Behörde insbesondere die Möglichkeit, festzustellen, ob die verbuchten Erlöse den tatsächlich erzielten Erlösen entsprechen, sodaß aus dieser Sicht die Verhängung eines Sicherheitszuschlages zu den Erlösen unbedenklich erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X11Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011