RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0190

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;
BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;

Rechtssatz

Guter bis sehr guter Arbeitserfolg, sehr engagierte Arbeit, ausgeprägte Höflichkeit, stetige Pünktlichkeit und Verlässlichkeit stellen Merkmale dar, die von jedem sonstigen Lehrer im Rahmen seiner normalen Dienstleistung zu erwarten sind und allein nicht ausreichen, seine Leistungen ERHEBLICH über den Durchschnitt hervorzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090190.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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