RS Vwgh 1987/11/27 85/18/0343

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Veröffentlicht am 27.11.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z17;
StVO 1960 §2 Abs1 Z3b;
StVO 1960 §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

Setzt sich eine (als Einbahn geführte) Straße in einer (ebenfalls als Einbahn geführten) anderen Straße, in der Weise fort, dass weder die eine noch die andere Straße über die gegenständliche Straßenstelle eine Fortsetzung finden, fehlt es an kreuzenden Fahrbahnrändern zweier verschiedener Fahrbahnen, welche für die Anwendung des § 24 Abs 1 lit d StVO eine notwendige Voraussetzung darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180343.X02

Im RIS seit

14.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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