RS Vwgh 1987/11/30 87/12/0090

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Veröffentlicht am 30.11.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs5;
GehG 1956 §20b Abs7;

Rechtssatz

Ein Anspruch auf Leistungen nach den §§ 22 und 23 RGV schließt den Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss aus und kann daher nicht ein "Ruhen" dieses Anspruches gem § 20 b Abs 7 (§ 15 Abs 5) des GehaltsG 1956 bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120090.X03

Im RIS seit

23.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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