RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0008 E 7. Mai 1987 VwSlg 6216 F/1987 RS 4

Stammrechtssatz

Bei dem Finanzvergehen der Abgabenhehlerei handelt es sich um ein Delikt, das durch verschiedene, rechtlich aber gleichwertige Verfügungen über eine Sache, hinsichtlich welcher eine der in § 37 Abs 1 lit a FinStrG aufgezählten strafbaren Vortaten begangen wurde, verwirklicht werden kann, sodaß nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des verpöten Zustandes (die Verheimlichung) strafbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160131.X04

Im RIS seit

01.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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