RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0131

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0008 E 7. Mai 1987 VwSlg 6216 F/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Die Strafwürdigkeit der Abgabenhehlerei beruht auf dem Umstand, daß durch die Aufrechterhaltung des durch die Vortat (hier: Schmuggel) geschaffenen rechtswidrigen Zustandes die Feststellung der dem Zollverfahren entzogenen eingangsabgabenpflichtigen Waren immer schwieriger wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160131.X03

Im RIS seit

01.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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