RS Vwgh 1987/12/2 87/13/0015

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11;
UStG 1972 §6 Z12;

Rechtssatz

Der Umstand, daß einer Privatschule das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, deutet zwar auf die Vergleichbarkeit mit einer öffentlichen Schule hin, ohne nähere Prüfung der von dieser privaten Schule ausgeübten Tätigkeit wird jedoch die Anwendbarkeit des § 6 Z 11 UStG 1972 auf sie nicht ohne weiteres unterstellt werden können (hier: Schule für Körperpflege: Kosmetik, Massage und Fußpflege).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130015.X01

Im RIS seit

02.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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