RS VwGH Erkenntnis 1987/12/02 87/03/0079

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Rechtssatz

Der Verneinung der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers (um die Erteilung einer weiteren Taxi-Konzession) steht nicht die Tatsache entgegen, dass er bereits andere Gewerbeberechtigungen bzw Konzessionen besitzt und ausübt.

Im RIS seit
02.12.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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