RS Vwgh 1987/12/2 87/03/0079

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §45 Abs3;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Beurteilung des Verhaltens des Konzessionswerbers im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit ist Gegenstand der rechtlichen Beurteilung der Behörde und daher nicht Gegenstand des Parteiengehörs. Dessen Nichtgewährung kann in diesem Zusammenhang daher keinen Verfahrensmangel darstellen.

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030079.X04

Im RIS seit

02.12.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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