RS Vwgh 1987/12/10 87/09/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

BArbSchlwEntschG §8 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Da der Rückerstattungsanspruch nach § 8 Abs 1 BauarbeiterschlechtwetterentschädigungsG die Umkehrung des Leistungsanspruches an seine Arbeitnehmer darstellt, ist zur Stellung eines derartigen Antrages nur derjenige DIENSTGEBER legitimiert, der die als Schlechtwetterentschädigung ausgezahlten Beträge im maßgebenden Zeitpunkt des § 6 Abs 2 leg cit tatsächlich selbst entrichtet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090226.X01

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten