RS Vwgh 1987/12/11 86/17/0101

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Veröffentlicht am 11.12.1987
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Index

L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg
L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art22;
FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §18;

Rechtssatz

Durch die im § 18 Slbg FremdenverkehrsförderungsfondsG 1960 erfolgte Bezugnahme auf Art 22 B-VG ist sichergestellt, daß die dort geregelte Auskunftspflicht nur in dem von Art 22 B-VG abgesteckten Rahmen besteht. § 18 Slbg FremdenverkehrsförderungsfondsG 1960 ist daher nicht verfassungswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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